Unsere Rechtsgebiete erstrecken sich vom Arbeitsrecht über das Strafrecht bis hin zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Dabei betreuen wir Unternehmen wie auch Privatpersonen. Erfahren Sie hier mehr über unsere Rechtsgebiete und Zuständigkeitsbereiche.
Arbeitsrecht
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Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Arbeitgeber finden bei uns Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungen. Arbeitnehmer vertreten wir bei Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen, ausbleibenden Lohn oder Vorenthaltung von vereinbarten Arbeitsbedingungen.
Gesellschaftsrecht
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Wir betreuen Sie in allen Bereichen des deutschen Gesellschaftsrechts. Egal ob Gründung, Umstrukturierung oder komplexe Haftungsfragen, wir beraten Sie mit allen Herausforderungen und der aktuellen Rechtslage im Blick. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und einem Gesellschafterstreit vor Gericht stehen wir Ihnen zur Seite.
Handelsrecht
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Im Handelsrecht ist die Ausarbeitung des handelsrechtlichen Vertrags der wichtigste Baustein für eine Kooperation. Darum beraten wir Sie bei der korrekten und rechtssicheren Ausgestaltung. Der wirtschaftliche Nutzen steht dabei immer im Vordergrund, auch wenn wir die Interessen unserer Mandaten vor Schiedsgerichten und Zivilgerichten durchsetzen.
Steuerrecht
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Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen gegenüber den Finanzbehörden und vertreten unsere Mandanten durch alle Instanzen vor den Finanzgerichten. Unsere Schwerpunkte liegen dabei im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und in der Begleitung von Betriebsprüfungen.
Strafrecht
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Wir vertreten Beschuldigte im Strafverfahren und beraten ab der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie und versuchen die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Vermögensnachfolge
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Die Planung der Vermögensnachfolge ist für verantwortungsvolle Unternehmer eine Pflicht, bei der wir Sie gerne langfristig beratend unterstützen. Wir erstellen Konzepte für eine geordnete Unternehmensnachfolge und kümmern uns auch im privaten Bereich darum, wie das Familienvermögen für zukünftige Generationen gesichert werden kann. Dazu gehört auch eine rechtzeitige Errichtung von Testament und Vorsorgevollmacht.