Das Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wir beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen erarbeiten wir wirtschaftliche Lösungen und beraten hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten.
Arbeitnehmer beraten und vertreten wir bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber im Falle von Kündigungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrages, ausbleibendem Lohn oder der Vorenthaltung der vereinbarten Arbeitsbedingungen.
Da wir sowohl Expertise im Bereich des Arbeits- als auch des Gesellschaftsrechts – nachgewiesen durch unsere Fachanwaltschaften – besitzen, liegt ein besonderes Augenmerk auf der Beratung und Vertretung von Geschäftsführern oder Vorständen von Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie begleitend während der Tätigkeit.