Handelsrecht


Basis der Kooperation von Handelspartnern ist der handelsrechtliche Vertrag.

Wir beraten Unternehmen und deren Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung in allen Bereichen des Handelsrechts. Wirtschaftlichkeit und Praxisnähe sind unsere wesentlichen Leitbilder für erfolgsorientierte Gestaltung.

Sind bereits Leistungsstörungen zwischen den Vertragsparteien entstanden, ist unsere Aufgabe die engagierte und beharrliche Durchsetzung der Mandanteninteressen, nötigenfalls auch in Prozessen vor Schiedsgerichten oder Zivilgerichten. Aber auch hierbei bleibt unser Fokus unverändert auf dem wirtschaftlichen Nutzen unserer Tätigkeit. Den uns ist immer bewusst: Unsere Mandanten streiten nicht für ein Urteil, sondern für den unternehmerischen Erfolg!