Gesellschaftsrecht


Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei beraten wir Unternehmen und Unternehmensinhaber umfassend in allen Bereichen des deutschen Gesellschaftsrechts.

Von der Gründung eines Unternehmens über die Beratung bei strategischen Evaluationen bis zu Umstrukturierungsmaßnahmen bieten wir unseren Mandanten umfassende und gleichwohl individuelle Beratung.

Unternehmensinhaber und Geschäftsführer sehen sich in den vergangenen Jahren mit teils immer komplexer werdenden persönlichen Haftungsfragen konfrontiert. Diese Herausforderungen haben wir stets im Blick.

Kommt es zwischen Gesellschaftern zum Streit über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens, stehen erhebliche Werte auf dem Spiel, nicht selten sogar die Existenz des gesamten Unternehmens. Die Wiederherstellung einer klaren Führung- und Entscheidungsstruktur ist sodann oberstes Gebot.

Wir beraten hierbei sowohl Gesellschafter als auch GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafterstreit, vertreten diese im Rahmen von Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen und führen – so es sich nicht vermeiden lässt – die gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht (z.B. Beschlussanfechtungsklagen)