Strafrecht


Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein ist oftmals eine große Belastung.

Eine effektive Verteidigung beginnt direkt mit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens. Wir beraten Sie bevor Sie sich gegenüber den Strafermittlungsbehörden äußern und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Da schon alleine das Bestehen eines Ermittlungsverfahrens mit Nachteilen verbunden sein kann, ist unsere oberste Priorität, die erhobenen Vorwürfe zügig zu entkräften und eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie in dem dann folgenden Hauptverfahren vor den Strafgerichten.