Rechtzeitig die Weichen stellen, um Vermögen und Werte langfristig zu sichern, ist das Ziel einer verantwortungsvollen Planung der Vermögensnachfolge.
Für den verantwortungsbewussten Unternehmer ist die strukturierte Einbindung der nächsten Generation und Sicherung der Unternehmensfortführung nicht Kür, sondern Pflicht. Gerade in inhabergeführten Familienunternehmen wird die Nachfolgeregelung jedoch allzu oft auf die lange Bank geschoben.
Wir beraten unsere Mandanten langfristig bei der Erstellung von Konzepten für eine geordnete Unternehmensnachfolge. Dies beginnt meist mit der Optimierung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Oftmals bietet es sich auch an, die Unternehmensnachfolge in eine umfassende Regelung zur vorweggenommenen Erbfolge einzubinden. Dazu gehört auch eine rechtzeitige Errichtung von Testament und Vorsorgevollmacht.
Daneben stellt sich auch im privaten Bereich nicht selten die Frage, wie das Familienvermögen langfristig für die zukünftigen Generationen gesichert werden kann. Leitmotive für eine Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten sind oftmals der Wunsch nach einer gerechten Vermögensverteilung, die Absicherung betreuungsbedürftiger Familienangehöriger oder auch die Verstetigung des Vermögens über mehrere Generation hinweg, beispielsweise durch Gründung einer (Familien-)Stiftung.
Besondere Relevanz kommt im Rahmen der Gesamtkonzeption auch stets der erbschafts- und schenkungssteuerlichen Optimierung der Vermögenübergabe zu. Sowohl die Vermögensstrukturierung (Betriebsvermögen, Privatvermögen, Immobilien, Bar- oder Aktienvermögen) als auch die zeitliche Komponente (mehrfache Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen über die 10-Jahres-Frist hinaus) können nachhaltigen Einfluss auf die effektive Steuerbelastung haben.