Steuerrecht


Im Steuerrecht beraten wir Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen in allen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und vertreten unsere Mandanten im Streitfall durch alle Instanzen vor den Finanzgerichten.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei die steuerliche Gestaltung in allen unternehmerischen Bereichen als auch die langfristige Begleitung von Vermögensnachfolgen im privaten Bereich, insbesondere in Hinblick auf Fragen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer steueranwaltlichen Tätigkeit liegt dabei in der Begleitung von Betriebsprüfungen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Steuerberatern unserer Mandanten kümmern wir uns bereits zu Beginn von steuerlichen Außenprüfungen um eine ordnende Kommunikation mit dem Finanzamt.